Ein rigides Staatsbürgerschaftsrecht trifft auf Desinteresse – nicht einmal die Hälfte der Wiener Bevölkerung hat gewählt. Die Repräsentativität demokratischer Wahlen schwindet.
22. September 2025
Ein rigides Staatsbürgerschaftsrecht trifft auf Desinteresse – nicht einmal die Hälfte der Wiener Bevölkerung hat gewählt. Die Repräsentativität demokratischer Wahlen schwindet.
Das Ergebnis der Wien-Wahl entspricht auf den ersten Blick ziemlich genau den Erwartungen. Es signalisiert, dass auch in unsicheren Zeiten die repräsentative Demokratie funktioniert und – ebenso wie auf Bundesebene – regierungsfähige Koalitionen ohne Beteiligung der rechten Systemsprenger möglich sind.
Auf den zweiten Blick jedoch war diese Wahl alles andere als normal. Das wird deutlich, wenn man nicht nur auf die abgegebenen Stimmen schaut, sondern auch auf die, die gar keine Stimme hatten oder sie nicht nutzten. 35 Prozent der Wienerinnen und Wiener im Wahlalter waren bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt, weitere 24 Prozent waren Nichtwählerinnen und -wähler. Zusammen bilden sie die absolute Mehrheit. Nur eine Minderheit – knapp über 40 Prozent der Wiener Bevölkerung über 16 Jahre – hat an der Wahl eine Stimme abgegeben. Oder anders gesagt: Bei dieser Wahl waren mehr als doppelt so viele Menschen von der Wahl ausgeschlossen, als die stimmenstärkste Partei SPÖ Wählerinnen und Wähler hatte.

Wir leben zwar in einer repräsentativen Demokratie, aber in der wachsenden Weltstadt Wien ist nur mehr eine stetig schrumpfende Minderheit der Wohnbevölkerung im wahlfähigen Alter im Landtag und Gemeinderat vertreten.
„Es soll zwar eine Entbürokratisierung des Verfahrens geben, aber gleichzeitig wird die Latte für eine Einbürgerung noch einmal höher gelegt.“
Die Gründe dafür sind bekannt: Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil im Jahr 2004 jeder Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Nichtstaatsangehörige einen dicken Riegel vorgeschoben. Er berief sich dabei auf Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes und meinte, dass das wahlberechtigte Volk, von dem das Recht ausgeht, eben nur aus Staatsangehörigen bestehe. Dass EU-Bürgerinnen und -Bürger in österreichischen Gemeinden und Wiener Bezirken wählen dürfen, beruht auf EU-Recht, und diese Ausnahme ist durch die Volksabstimmung über den EU-Beitritt gedeckt. Nach dieser Argumentation käme eine weitere Ausweitung des Wahlrechts daher einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gleich und müsste per Volksabstimmung beschlossen werden.
Der zweite Grund liegt im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, dem restriktivsten Europas. Einerseits ermöglicht dieses Gesetz die Weitergabe der Staatsbürgerschaft und damit des Wahlrechts an im Ausland geborene Generationen mit österreichischen Eltern ohne zeitliche Begrenzung, andererseits müssen sich im Inland geborene Kinder von Nichtstaatsbürgerinnen und -bürgern einem Einbürgerungsverfahren unterziehen, das abgesehen von der kürzeren Aufenthaltsfrist von sechs Jahren genauso streng ist wie für die erste zugewanderte Generation.
Große Verzerrung
Das Koalitionsprogramm der Bundesregierung zeigt in dieser Frage die Handschrift der ÖVP: Es soll zwar eine Entbürokratisierung des Verfahrens geben, aber gleichzeitig wird die Latte für eine Einbürgerung noch einmal höher gelegt, indem das verlangte Deutschniveau erneut angehoben werden soll. Das künftig verlangte Fremdsprachen-Maturaniveau verdoppelt den bisherigen Ausschluss unterer Einkommensschichten durch jenen von Personen mit geringerer Schulbildung.
Immer weniger Menschen bestimmen, wer in Wien regiert
Warum sollte uns die schwindende Repräsentativität demokratischer Wahlen Sorgen bereiten, wenn doch alles so funktioniert wie bisher? Erstens kommt es zu einer immer größeren Verzerrung der in der Politik vertretenen Interessen. Städte, jüngere Altersgruppen und niedrigere Einkommensschichten beispielsweise sind zunehmend unterrepräsentiert. Zweitens verstärkt ein so massiver Wahlrechtsausschluss schwindendes Vertrauen und fallende Zustimmung zur Demokratie, die sich auch in der sinkenden Wahlbeteiligung zeigen. Damit wird die Demokratie weniger widerstandsfähig gegenüber den Versuchen rechtsautoritärer Parteien, sie zu kapern.
Auch diese Parteien berufen sich nämlich darauf, dass sie demokratisch sind. Sie versuchen ja auch, die Macht in Wahlen und nicht durch rohe Gewalt zu erobern. Und sie vertreten die Auffassung, dass in der Demokratie die Mehrheit regiert, deren Willen durch einen vom Volk gewählten Anführer verkörpert wird. Die politischen Gegner der populistischen Mehrheitsdiktatur setzen dagegen auf Rechtsstaat, unabhängige Justiz und Medien, Gewaltenteilung und liberale Schutz- und Freiheitsrechte für Minderheiten. Viel zu wenig beachtet wird, dass eine liberale Demokratie auch eine grundlegend andere Auffassung des „Volks“ voraussetzt als die illiberale Variante.
Exklusives Volk
Die radikale Rechte hat eine Antwort auf die Frage, was das Volk ist: Es ist die über die traditionelle Kultur definierte Gemeinschaft der „Normalen“, der „Einheimischen“. Anfang Mai stufte der deutsche Verfassungsdienst die AfD insgesamt als gesichert rechtsextrem ein und begründete das mit dem ethnischen Volksverständnis einer Partei, die Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandle. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht verstärkt einen solchen Volksbegriff – zwar nicht durch Diskriminierung zwischen Staatsangehörigen, aber durch Ausschluss von der Bürgerschaft. Ein so konstruiertes exklusives Volk kann zwar weiterhin durch Wahlen repräsentiert werden, aber es ist selbst nicht mehr repräsentativ für die diverse österreichische Einwanderungsgesellschaft.
Dem illiberalen Begriff des Volks muss endlich ein liberaler entgegengestellt werden, und der Lackmustest dafür ist die Reform der Staatsbürgerschaft – etwa nach deutschem Vorbild, wo im Land geborene Kinder automatisch Deutsche sind, wenn ein Elternteil fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hat, und wo Doppelstaatsbürgerschaft generell akzeptiert wird. Wenn die Koalitionsparteien dazu nicht bereit sind, dann spielen sie der FPÖ in die Hände. Sie begünstigen damit nicht nur deren Wahlerfolg, sondern bestärken auch die Verankerung ihrer Ideologien in den Köpfen. Und irgendwann kippt dann die trügerische Normalität und wird durch die Herrschaft der „Normalen“ abgelöst.
Rainer Bauböck und Gerd Valchars sind Politikwissenschafter. Zusammen haben sie das Buch Migration & Staatsbürgerschaft (ÖAW-Verlag, 2021) verfasst. Rainer Bauböck ist Mitglied der Steuerungsgruppe des BÜNDNIS 2025.
Der Beitrag erschien am 11. Mai 2025 in: Der Standard/Kommentar der anderen
