Staatsbürgerschaft

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Staatsbürgerschaft für alle in Österreich geborenen und aufgewachsenen Kinder
Österreich ist eine repräsentative Demokratie mit allgemeinem Wahlrecht. Aber die österreichische Demokratie repräsentiert nur mehr einen schrumpfenden Teil der Bevölkerung und das Wahlrecht ist nicht mehr allgemein. Ein Fünftel der Bevölkerung im wahlfähigen Alter ist nicht wahlberechtigt, in Wien sogar mehr als ein Drittel. Der wichtigste Grund dafür sind hohe Hürden für die Einbürgerung und das Fehlen eines Rechts auf Staatsbürgerschaft per Geburt in Österreich.

Das BÜNDNIS 2025 setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, dass das Geburtslandprinzip endlich auch in Österreich eingeführt wird. Kinder und Jugendliche, dürfen nicht mehr ausgegrenzt werden, weil ihre Eltern nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ihre Stimmen müssen gehört werden, weil sie dazu gehören.

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Staatsbürgerschaft als demokratische Schlüsselfrage

Wer nicht wählen darf, wird politisch nicht gehört

Der Ausschluss eines so großen und wachsenden Teils der österreichischen Bevölkerung bewirkt nicht nur, dass die Interessen von Migranten und Migrantinnen und ihrer Nachkommen in der Politik kaum wahrgenommen werden und nationalistische Parteien und Ideologien begünstigt werden. Er schwächt auch insgesamt die Vertretung der Interessen der städtischen, jüngeren und ärmeren Gruppen der österreichischen Bevölkerung. So hat zum Beispiel das Land Wien mehr Einwohner als Niederösterreich, aber weniger Parlamentsmandate, weil für deren Berechnung nur Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zählen.
Der versperrte Zugang zur Staatsbürgerschaft ist daher ein Problem für alle, die in Österreich leben. Er ist aber auch ein besonderes Unrecht gegenüber jenen, die in Österreich aufwachsen und als „Fremde“ kein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht haben und vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Diese Kinder und Jugendlichen wachsen gemeinsam mit anderen auf, die die österreichische Staatsbürgerschaft von ihren Eltern geerbt haben. Sie fühlen sich zu Recht diskriminiert und das kann auch ablehnende Einstellungen gegenüber demokratischen Werten verstärken.

Ius soli als Gegenentwurf zur Ausgrenzung

Der Kern der Ideologie der extremen Rechten ist ein identitärer Volksbegriff. Es geht dabei unverhohlen darum, Volkszugehörigkeit wieder über Abstammung, Hautfarbe und Religion zu definieren. Das Geburtslandprinzip (ius soli) setzt – wie man am Beispiel Deutschland sehen kann – ein grundlegend anderes Verständnis des demokratischen Volks dagegen. Zu diesem gehört, wer hier geboren ist, auf Dauer hier lebt oder starke lebensgeschichtliche Bindungen an das Land hat. Das ius soli ist zukunftsorientiert, weil es darauf setzt, dass die hier Geborenen auch in Zukunft als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zum Gemeinwohl beitragen werden. Und es erzeugt ein pluralistisches Volk, in dem Herkunft weniger wichtig ist als die gemeinsame Gegenwart und Zukunft. Mit der Verankerung eines Geburtslandprinzips würde auch Österreich Gleichberechtigung und Zugehörigkeit stärken und zugleich die rechtliche Umsetzung der identitären Ideologien der extremen Rechten blockieren.

Bedingtes ius soli: Realität statt Angstdebatte

Gegen das Geburtslandprinzip wird manchmal eingewendet, dass dieses „Geburtstourismus“ auslösen könnte, d.h. dass Schwangere dann irregulär oder als Touristinnen einreisen, damit ihre Kinder den wertvollen Pass eines EU-Landes erhalten und sie selbst ein Aufenthaltsrecht. In Europa gibt es seit 2004 nur mehr das bedingte ius soli, bei dem eine gewisse Aufenthaltsdauer eines Elternteils, eine Aufenthaltsfrist für das Kind nach der Geburt oder die Geburt eines Elternteils im Inland vorausgesetzt wird. Von einem bedingten ius soli gehen keine Anreize zur Einreise oder Einwanderung aus, weil es nur Familien zugutekommt, die bereits Teil der Gesellschaft sind.

Reform angekündigt – aber ohne Geburtslandprinzip

Bedingtes ius soli gib es (in unterschiedlichen Ausprägungen) zur Zeit in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien. Das naheliegendste Beispiel ist Deutschland, wo es das ius soli bei 5-jährigem Aufenthalt eines Elternteils und völliger Akzeptanz mehrfacher Staatsbürgerschaften gibt. Schweden kennt zwar kein ius soli, aber die Einbürgerung per Erklärung nach 3-jährigem Aufenthalt des Kindes. Damit werden auch im Ausland geborene Kinder inkludiert. Eine Kombination des deutschen und schwedischen Modells würde auch jenen in Österreich geborenen Kindern, bei deren Geburt die Eltern noch nicht lange genug im Land leben, den Zugang zur Staatsbürgerschaft nach wenigen Jahren garantieren.
Im Regierungsprogramm ist eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz angekündigt, mit der die Bedingungen für Einbürgerung „entbürokratisiert und verschärft“ werden sollen. Beim Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt ist keine Änderung geplant.

Buchtipp:
Gerd Valchars und Rainer Bauböck: Migration und Staatsbürgerschaft, ÖAW
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