Österreich ist eine repräsentative Demokratie mit allgemeinem Wahlrecht. Aber die Politik repräsentiert nur mehr einen schrumpfenden Teil der Bevölkerung und das Wahlrecht ist auch nicht mehr allgemein. Ein Fünftel der Bevölkerung im wahlfähigen Alter ist nicht wahlberechtigt, in Wien sogar deutlich mehr als ein Drittel.

5. Februar 2026Österreich ist eine repräsentative Demokratie mit allgemeinem Wahlrecht. Aber die Politik repräsentiert nur mehr einen schrumpfenden Teil der Bevölkerung und das Wahlrecht ist auch nicht mehr allgemein. Ein Fünftel der Bevölkerung im wahlfähigen Alter ist nicht wahlberechtigt, in Wien sogar deutlich mehr als ein Drittel.

Der wichtigste Grund dafür sind hohe Hürden für die Einbürgerung und das Fehlen eines ius soli, also des Rechts auf Staatsbürgerschaft per Geburt in Österreich. Fast jedes vierte Kind, das in Österreich zur Welt kommt, erhält bei der Geburt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Bedingungen für die spätere Einbürgerung von in Österreich geborenen Kindern sind, abgesehen von einer etwas verkürzten Aufenthaltsfrist von durchgängig sechs Jahren vor der Einbürgerung, ebenso streng wie für neu zugewanderte Erwachsene.

Acht Gründe, die für eine Reform sprechen


> Erstens bewirkt der Ausschluss eines so großen und stetig wachsenden Teils der österreichischen Bevölkerung nicht nur, dass die Interessen von Migranten und Migrantinnen und ihren Nachkommen in der Politik kaum wahrgenommen werden und nationalistische Parteien und Ideologien begünstigt werden. Er schwächt auch insgesamt die Vertretung der Interessen der städtischen, jüngeren und ärmeren Bevölkerungsgruppen. So hat zum Beispiel das Land Wien mehr Einwohner als Niederösterreich, aber weniger Parlamentsmandate, weil für deren Berechnung nur Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft zählen.

> Zweitens ist der versperrte Zugang zur Staatsbürgerschaft auch ein besonderes Unrecht gegenüber jenen, die in Österreich groß werden und als „Fremde“ kein auf Dauer gesichertes Aufenthaltsrecht haben und vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Diese Kinder und Jugendlichen wachsen gemeinsam mit anderen auf, die die österreichische Staatsbürgerschaft von ihren Eltern geerbt haben. Sie fühlen sich zu Recht diskriminiert und das kann auch ablehnende Einstellungen gegenüber demokratischen Werten verstärken.

> Drittens polarisiert das Thema Migration seit Jahren am stärksten und nachhaltigsten die öffentliche Meinung. Die FPÖ hat die Themenführerschaft und die ÖVP positioniert sich in Konkurrenz zur FPÖ und thematisiert Migration fast nur mehr unter Kultur- und Sicherheitsaspekten. Die größten Chancen für demokratische Mehrheiten in Migrationsfragen bestehen dann, wenn die gemeinsame Zugehörigkeit und das Gemeinwohl betont werden. Dafür eignet sich kein anderes Thema besser als die Mitgliedschaft von in Österreich geborenen und aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen. In einer Profil-Umfrage im Jahr 2021 sprachen sich 44 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher dafür aus, dass in Österreich geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten sollen, auch wenn ihre Eltern Ausländer sind.

> Viertens bildet ein identitärer Volksbegriff den Kern der Ideologie der extremen Rechten. Es geht dabei unverhohlen darum, Volkszugehörigkeit wieder über Abstammung, Hautfarbe und Religion zu definieren. Das ist ein Grund dafür, warum US-Präsident Trump schon bei seiner Angelobung ein Dekret zur Aushebelung des ius soli in der amerikanischen Verfassung unterzeichnete. Dessen Einführung setzt ein grundlegend anderes Verständnis des demokratischen Volks dagegen. Zu diesem gehört, wer hier geboren ist, auf Dauer hier lebt oder starke lebensgeschichtliche Bindungen an das Land hat. Das ius soli ist zukunftsorientiert, weil angenommen wird, dass die hier Geborenen in Zukunft als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zum Gemeinwohl beitragen. Und es erzeugt ein pluralistisches Volk, in dem Herkunft weniger wichtig ist als die gemeinsame Gegenwart und Zukunft. Die Verankerung eines ius soli würde die rechtliche Umsetzung der identitären Ideologien der extremen Rechten verhindern – oder sie als Verfassungsfeinde kenntlich machen, wenn sie die „Remigration“ von Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen fordern.

Wert der Demokratie


> Fünftens verstößt der blockierte Zugang zur Staatsbürgerschaft für in Österreich geborene und aufgewachsene Kinder und Jugendliche gegen mehrere Grundwerte, die im EU-Vertrag verankert sind. Dazu gehört der Wert der Demokratie, der verletzt wird, wenn ein wachsender Teil der Bevölkerung von ihr ausgeschlossen bleibt, der Wert der Gleichheit, der durch den ungleichen Zugang zum Wahlrecht verletzt wird, und der Wert der Solidarität, der verletzt wird, wenn Menschen, die offensichtlich Teil der Gesellschaft sind, alleine aufgrund ihrer Abstammung von der Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft ausgeschlossen werden.

> Sechstens wird gegen das ius soli manchmal eingewendet, dass dieses „Geburtstourismus“ auslösen könnte, das heißt dass Schwangere dann irregulär oder als Touristinnen einreisen, damit ihre Kinder den wertvollen Pass eines EU-Landes erhalten und sie selbst ein Aufenthaltsrecht. In Europa gibt es aber seit 2004 nur mehr das bedingte ius soli, bei dem eine gewisse Aufenthaltsdauer eines Elternteils, eine Aufenthaltsfrist für das Kind nach der Geburt oder die Geburt eines Elternteils im Inland vorausgesetzt wird. Davon gehen keine Anreize zur Einreise oder Einwanderung aus, weil es nur Familien zugutekommt, die bereits Teil der Gesellschaft sind.

> Siebentens würde sich Österreich mit einer Reform einer großen Gruppe europäischer Staaten anschließen. Bedingtes ius soli gibt es (in unterschiedlichen Ausprägungen) in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien. Das naheliegendste Beispiel ist Deutschland, wo ein fünfjähriger Aufenthalt eines Elternteils verlangt wird.

> Achtens wird die Regierung voraussichtlich heuer eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorschlagen, in der es um „Verschärfung und Entbürokratisierung“ der Einbürgerung geht. Das ius soli bleibt im Regierungsprogramm ausgeklammert. Zwei der Parlamentsparteien, die SPÖ und die Grünen, haben sich jedoch explizit dafür ausgesprochen und die Neos würden es wahrscheinlich nicht ablehnen, auch wenn ihnen die Toleranz von Doppelstaatsbürgerschaften das wichtigere Anliegen ist. Ausschlaggebend für eine parlamentarische Mehrheit ist die Haltung der ÖVP. Sie sollte verstehen, dass sie im Wettbewerb mit der FPÖ um identitär völkische Positionen nur verlieren kann und zudem ihre christdemokratischen Werte verrät. Eine Zustimmung zur Einführung des bedingten ius soli wäre für die ÖVP auch ein Ausweg aus der Populismusfalle.

Der Standard / Kommentar der anderen / Rainer Bauböck / 13. Jänner 2026

Rainer Bauböck ist Politikwissenschaftler und Kodirektor von GLOBALCIT, dem Globalen Observatorium für Staatsbürgerschaft am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Nach oben scrollen